Förderverein TSV Botenheim 1901 e.V.
Auszug aus der aktuellen Satzung vom 10. März 2003:
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports durch die ideelle und finanzielle Unterstützung des TSV Botenheim 1901 e.V. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen. Der Verein verfolgt damit ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in der Satzung genannten steuerbegünstigten Körperschaft verwendet. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungskonforme Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für Ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. In wiederkehrenden Anfragen des Finanzamts Heilbronn wird geprüft, ob eine Gemeinnützigkeit gegeben ist. Dies ist durch Einreichen von Sitzungsprotokollen sowie Steuererklärungen nachzuweisen.
Aktuelle Zusammensetzung des Vorstandes:
1. Vorsitzender: Reinhard Sommerfeld
2. Vorsitzender: Werner Frank
Kassier: Eckhard Stengel
Schriftführer: Andreas Baum
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,00 Euro jährlich.
Der Förderverein hat Stand 2020: 48 Mitglieder